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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Müller Textil GmbH


I. Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung haben wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt bzw. deren Geltung wurde schriftlich vereinbart.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Menge, der Lieferfrist und der -möglichkeit freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Der jeweilige Vertragsschluss erfolgt unsererseits unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines entsprechenden Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden unseren Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet.

III. Preise

Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich zwischenzeitlich Löhne, Materialkosten oder marktmäßige Einstandskosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

IV. Lieferung

1. Der Warenversand geschieht grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nicht in unserem Angebot oder unserer Angebotsbestätigung eine andere Regelung vereinbart worden ist. Wir werden für die Versendung keine gesonderte Transportversicherung abschließen. Wünscht der Kunde eine entsprechende Versicherung der Waren, so hat er dies selbst zu veranlassen bzw. gesondert zu beauftragen und zu zahlen.

2. Mit Übergabe der Ware an die ausgewählte Transportperson geht das Risiko des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung auf den Kunden über.

3. Versandkosten und Porto wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Benötigtes Verpackungsmaterial berechnen wir zum Einstandspreis.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung seiner Pflichten nach den Ziffern 3. und 4. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Falle tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auch nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall werden wir die bestehende Abtretung gegenüber dem Vertragspartner des Kunden offen legen.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

VI. Gewährleistung

1. Für etwaige Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

3. Offensichtliche Mängel muss der Kunde unverzüglich nach Empfang und unverzüglicher Untersuchung der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für alle Kunden 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Vgl. Ziffer 3.).

6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart, soweit nicht vertraglich eine spezifizierte Produktbeschreibung vereinbart worden ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen unsererseits stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

VII. Haftungsbeschränkungen

1. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

VIII. Zahlungen

1. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Zugang rein netto zur Zahlung fällig. Etwaige Skontoabzüge oder andere Zahlungsziele bedürfen gesonderter Vereinbarung.

2. Wir sind zur Forderung angemessener Voraus- oder Teilzahlungen berechtigt, soweit dies der Vertragsabwicklung entspricht und die von uns geschuldete Lieferung teilbar ist.

IX. Zahlungsverzug

1. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

2. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir nicht zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen verpflichtet.

3. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen erhebliche Verschlechterung ein, so können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

X. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

XI. Schutzbestimmungen

Die für die Herstellung der Waren benötigten technischen und graphischen Einrichtungen stellen wir her und belasten sie dem Kunden anteilig. Ein Eigentumsanspruch zugunsten des Kunden ergibt sich hieraus nicht. Unsere Entwürfe und Muster dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt, abgezeichnet oder in sonstiger Weise kopiert, weitergegeben oder gewerblich ohne unser Einverständnis genutzt werden. Sämtliche Verwertungsrechte stehen ausschließlich uns zu. Werden vom Kunden zur Herstellung der Ware irgendwelche eigenen Vorlagen geliefert oder Fabrikationsvorschriften erteilt, so bleibt dessen Urheberrecht hieran erhalten. Sollten Dritte Ansprüche wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen geltend machen, so ist ausschließlich der Kunde zur Abwehr derartiger Anspruchsbegehrlichkeiten verpflichtet und berechtigt.

XII. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Wiehl.

XIII. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz bzw. dessen gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XIX. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksam gewordene Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. Hilfsweise gilt das Gesetz.

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